Kredit für Umschulung

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Ein Kredit um die Umschulung zu bezahlen, der ist in vielen Fällen nicht erforderlich. In den meistens lässt sich die Umschulung durch die Agentur für Arbeit finanzieren. Alternativ kommt der Arbeitgeber oder die Rentenkasse als Kostenträger infrage. Wer bei diesen möglichen Trägern keine Finanzierung bewilligt bekommt, dem soll dieser Artikel weiterhelfen.

Der Kredit für die Umschulung.

Wer nach einem Kredit für seine Umschulung Ausschau hält, der sollte zunächst prüfen, ob es nicht ohne einen Kredit klappt. Ist der Wunsch nach der Umschulung betrieblichen Hintergründen geschuldet, so springen oft die Arbeitgeber als „Zahler“ ein. Wer seinen Betrieb umstrukturiert, der möchte auf die langjährigen Mitarbeiter nicht verzichten müssen. Die Umschulung zu finanzieren, das ist daher nur ein logischer Schritt des Unternehmers.

Die Agentur für Arbeit kann ebenfalls in vielen Fällen als zahlungskräftiger Schuldner für die Umschulung eintreten. Gezahlt werden, bei den durch die Agentur für Arbeit finanzierten Umschulungen, der Lebensunterhalt und die Maßnahme. Eine Rückzahlungspflicht entsteht aus der Teilnahme nicht. Die verbesserte Qualifizierung für den Arbeitsmarkt, die kann unter Umständen auch vom Rentenversicherungsträger übernommen werden. Der Rentenversicherungsträger ist der Ansprechpartner für Umschulungen für Personen mit eingeschränkter Vermittelbarkeit.

Der Bildungskredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Unter Umständen kann es sein, dass sich kein Kostenträger für die Umschulungsmaßnahmen findet. Gedacht ist der Bildungskredit für Menschen, die an einer Institution einen neuen Beruf erlernen möchten. Der Bildungskredit ist ein Programm der KfW für Studierende oder Schüler. Im Gegensatz zum BAföG wird das Geld von Anfang an – mit der erstmaligen Auszahlung – voll verzinst. Die Zinssätze sind jedoch äußerst günstig. Auch bei den Rückzahlungszeiträumen wird dem Schuldner viel Zeit eingeräumt. Der Hauptvorteil dieses Kredites ist jedoch, dass praktisch keine Sicherheiten verlangt werden. Der Bund verbürgt sich für den Schüler oder Studenten.

Gefördert werden Personen, die bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss besitzen. Möglich ist die Förderung ebenfalls, für Menschen, die diesen Abschluss in der gegenwärtigen schulischen Ausbildung erzielen werden. Dazu müssen sie sich allerdings in den letzten beiden Jahren der Ausbildung befinden.

Ausgezahlt wird der Kredit für die Umschulung – als Bildungskredit – in monatlichen Raten. Die KfW überweist monatlich 300,- Euro im voraus. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können die Zahlungen bis zu 24 Monaten im voraus bewilligt werden. Das Vermögen des Kreditnehmers oder das Einkommen der Eltern, das bleibt für den Bildungskredit unberücksichtigt.

Der Umschulungskredit vom freien Kapitalmarkt.

Die Lebensmodelle der Menschen sind nicht immer gleich. Viele Arbeitnehmer, die voll berufstätig sind, die suchen trotzdem nach Zukunftsperspektiven durch Umschulung oder Weiterbildung. Fernakademien bieten die Möglichkeit diesem Wunsch, trotz laufender Berufstätigkeit, zu entsprechen. Die Ausbildungsangebote nehmen Rücksicht auf die finanzielle Belastbarkeit der Fernschüler. Die Kursgebühren können daher in monatlichen kleinen Beträgen aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden.

Ganz ohne den Kredit für die Umschulung geht es jedoch auch hier nicht. Besonders zum Ende des Lehrgangs häufen sich die Kosten durch zusätzliches Lehrmaterial und auch Prüfungsgebühren. Teilweise ist auch der persönliche Besuch des Kurses verpflichtend. Die Kosten dafür, die finanzieren viele durch einen Kleinkredit – als Kredit für die Umschulung. Die Summe eines solchen Kredites beträgt zwischen 3000,- Euro und 5000,- Euro. Für die meisten Umschüler, die ihre Umschulung neben der Berufstätigkeit durchführen, da reicht diese Summe als Kredit für die Umschulung fast immer aus.

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